Ein Instagram-Profil braucht ein Impressum, sobald es geschäftsmäßig genutzt wird: für ein Unternehmen, eine Selbstständigkeit oder wenn Sie als Creator Einnahmen erzielen. Rechtsgrundlage ist § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz, früher § 5 Telemediengesetz). In der Praxis setzen Sie in der Profilbeschreibung einen klar bezeichneten Link zum Impressum Ihrer Website.

Hinweis: Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Rechtslage in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung.

Wann gilt die Impressumspflicht auf Instagram?

Die Impressumspflicht gilt für geschäftsmäßige digitale Dienste, in der Regel gegen Entgelt. Gerichte legen das weit aus. Ein Profil ist nicht mehr rein privat, wenn

  • es ein Unternehmen, eine Praxis, einen Verein mit wirtschaftlicher Tätigkeit oder eine Selbstständigkeit repräsentiert,
  • darüber Produkte oder Dienstleistungen beworben oder verkauft werden,
  • jemand als Influencer oder Creator mit dem Profil Einnahmen erzielt, etwa durch Kooperationen oder Affiliate-Links,
  • es als Instagram Business-Account oder Creator-Account erkennbar werblich genutzt wird.

Wer sein Profil ausschließlich privat nutzt, braucht kein Impressum. Im Zweifel ist ein Impressum die sichere Wahl. Bereits 2011 hat das Landgericht Aschaffenburg entschieden, dass auch Unternehmensauftritte in sozialen Netzwerken ein leicht erkennbares Impressum benötigen.

Welche Pflichtangaben gehören ins Impressum?

Nach § 5 DDG muss das Impressum unter anderem enthalten:

  • Name und ladungsfähige Anschrift (kein Postfach), bei juristischen Personen zusätzlich Rechtsform und Vertretungsberechtigte
  • Kontaktangaben für eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme, einschließlich E-Mail-Adresse
  • Registereintrag mit Registergericht und Nummer, falls vorhanden (z. B. Handelsregister)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, falls vorhanden
  • bei reglementierten Berufen: Kammer, Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
  • bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten: die zuständige Aufsichtsbehörde

Wer journalistisch-redaktionelle Inhalte veröffentlicht, muss nach § 18 Abs. 2 Medienstaatsvertrag zusätzlich eine verantwortliche Person mit Anschrift nennen.

So binden Sie das Impressum auf Instagram ein

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Instagram bietet dafür kein eigenes Feld. Bewährt hat sich:

  1. Öffnen Sie Ihr Profil und tippen Sie auf „Profil bearbeiten“.
  2. Fügen Sie unter „Links“ einen Link zur Impressumsseite Ihrer Website ein, zum Beispiel ihre-domain.de/impressum.
  3. Schreiben Sie in die Profilbeschreibung gut sichtbar das Wort „Impressum“ mit Hinweis auf den Link, etwa „Impressum & Datenschutz: ihre-domain.de/impressum“.
  4. Prüfen Sie den Link auf dem Smartphone: Er muss anklickbar sein und direkt zum Impressum führen.

Linktree und ähnliche Link-Seiten: Wenn Sie mehrere Links über eine Landingpage bündeln, sollte das Impressum dort als eigener, klar benannter Menüpunkt erscheinen. Sicherer ist es, wenn schon in der Profilbeschreibung erkennbar ist, wo das Impressum zu finden ist. Je mehr Klicks und Weiterleitungen nötig sind, desto größer das Risiko.

Ein Impressum nur in Story-Highlights oder in einem einzelnen Beitrag gilt nicht als ständig verfügbar und leicht zu finden.

Impressum und Datenschutzerklärung gemeinsam verlinken

Auch eine Datenschutzerklärung ist für geschäftliche Profile wichtig. Der Europäische Gerichtshof hat 2018 entschieden, dass Betreiber einer Facebook-Fanpage gemeinsam mit dem Plattformbetreiber für bestimmte Datenverarbeitungen verantwortlich sein können. Praktisch heißt das: Ihre Datenschutzerklärung auf der Website sollte einen Abschnitt zu Ihren Social-Media-Profilen enthalten, und Sie verlinken Impressum und Datenschutzerklärung gemeinsam, etwa über eine Seite oder zwei klar benannte Links.

Impressum auf LinkedIn, TikTok, Facebook und YouTube

Die Pflicht gilt für alle Social-Media-Kanäle, die geschäftsmäßig genutzt werden:

  • LinkedIn: In der Unternehmensseite einen Link zum Impressum in den Infobereich bzw. die Beschreibung einfügen, die Website verlinken und das Wort „Impressum“ nennen. Für persönliche LinkedIn-Profile, die geschäftlich genutzt werden, gilt dasselbe, etwa im Kontaktbereich. Mehr zur Plattform im Beitrag zum LinkedIn Marketing.
  • TikTok: Link in der Bio mit dem Hinweis „Impressum“; ist kein klickbarer Link verfügbar, die Adresse der Impressumsseite gut lesbar in die Beschreibung schreiben.
  • Facebook: In den Seiteninformationen gibt es ein Feld für das Impressum.
  • YouTube: In der Kanalbeschreibung bzw. im Bereich „Info“ Link und Hinweis einfügen.

Für jedes geschäftliche Profil brauchen Sie kein eigenes Impressum. Es genügt der Link auf das Impressum Ihrer Website, solange es auch für das jeweilige Profil zutrifft.

Was passiert bei fehlendem Impressum?

Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum kann teuer werden:

  • Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände nach dem Wettbewerbsrecht, mit Kosten und Unterlassungserklärung
  • Bußgelder, da Verstöße gegen die Impressumspflicht Ordnungswidrigkeiten sein können

Viele Unternehmen wurden in der Vergangenheit wegen fehlender Social-Media-Impressen abgemahnt. Der Aufwand, ein Impressum rechtssicher einzubinden, ist dagegen gering.

Österreich und die Schweiz

Auch in Österreich (unter anderem nach E-Commerce-Gesetz und Mediengesetz) und in der Schweiz (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, für den Onlinehandel) gibt es Pflichtangaben für geschäftliche Online-Auftritte. Die Anforderungen unterscheiden sich im Detail; prüfen Sie die Regeln des Landes, in dem Ihr Unternehmen sitzt.

Checkliste: Impressum auf Social Media

  1. Impressum auf der Website ist vollständig nach § 5 DDG
  2. Link zum Impressum in der Profilbeschreibung jedes geschäftlichen Profils
  3. Link ist klar mit „Impressum“ bezeichnet und anklickbar
  4. Datenschutzerklärung verlinkt und um Social-Media-Abschnitt ergänzt
  5. Bei Link-Seiten: Impressum als eigener Menüpunkt
  6. Regelmäßig prüfen, ob Links noch funktionieren

Neben dem Impressum gehört die richtige Kennzeichnung von Werbung zu den wichtigsten rechtlichen Pflichten auf Social Media.

Häufige Fragen

Brauche ich für mein Instagram-Profil ein Impressum?

Ja, wenn Sie das Profil geschäftsmäßig nutzen, also für ein Unternehmen, eine selbstständige Tätigkeit oder wenn Sie als Creator Einnahmen erzielen. Rein private Profile ohne wirtschaftlichen Bezug brauchen kein Impressum.

Reicht ein Link in der Instagram-Bio zum Impressum auf der Website?

Ja, das ist die übliche Lösung. Der Link muss klar als Impressum erkennbar sein, etwa mit dem Wort „Impressum“ in der Profilbeschreibung, und direkt zur Impressumsseite führen.

Muss ich meine private Adresse angeben?

Angegeben werden muss eine ladungsfähige Anschrift, unter der Sie erreichbar sind. Ein Postfach reicht nicht. Wer nicht die Wohnadresse nennen möchte, kann eine Geschäftsadresse oder einen Dienstleister mit ladungsfähiger Anschrift nutzen.

Brauche ich auf Instagram auch eine Datenschutzerklärung?

Für geschäftlich genutzte Profile ist ein Link zur Datenschutzerklärung zu empfehlen, idealerweise gemeinsam mit dem Impressum. Die Datenschutzerklärung sollte auch die Verarbeitung über das Social-Media-Profil beschreiben.