User Generated Content (kurz UGC) sind Inhalte, die nicht ein Unternehmen selbst erstellt, sondern seine Kundinnen, Kunden oder Fans: Fotos, Videos, Bewertungen, Kommentare oder Erfahrungsberichte über ein Produkt oder eine Marke. Für Unternehmen ist UGC wertvoll, weil er glaubwürdiger wirkt als Werbung und zeigt, wie das Angebot im echten Alltag aussieht.
Beispiele für User Generated Content
- Fotos von Kundinnen und Kunden mit dem Produkt, versehen mit Markierung oder Hashtag
- Unboxing- und Erfahrungsvideos
- Bewertungen auf Google, in Shops oder Bewertungsportalen
- Antworten auf Aufrufe der Marke, etwa ein Fotowettbewerb
- Kommentare und Fragen unter Beiträgen, die als Anstoß für neue Inhalte dienen
Warum UGC wirkt
Menschen vertrauen Empfehlungen anderer Menschen eher als Aussagen eines Unternehmens über sich selbst. UGC liefert genau diese Empfehlungen, sichtbar und überprüfbar. Er hat außerdem praktische Vorteile: Er erweitert Ihren Content-Mix ohne große Produktionskosten und zeigt Anwendungen, an die das Marketing vielleicht nicht gedacht hat.
UGC fördern
Guter UGC entsteht selten von allein. Sie können ihn anstoßen:
- Einen Anlass geben: Bitten Sie um Fotos zu einem konkreten Thema, etwa „Zeigen Sie uns Ihren Lieblingsplatz mit unserem Produkt“.
- Einen eigenen Hashtag nutzen: Kurz, eindeutig, auf Verpackung und Website sichtbar. Mehr dazu im Beitrag über Instagram-Hashtags.
- Wertschätzen: Antworten, liken, mit Erlaubnis teilen. Wer sieht, dass Beiträge wahrgenommen werden, postet eher.
- Den Moment nutzen: Nach dem Kauf oder Projektabschluss freundlich um eine Bewertung oder ein Foto bitten.
UGC rechtssicher nutzen
Auch wenn ein Beitrag öffentlich ist: Sie dürfen ihn nicht ohne Weiteres für Ihre Marke verwenden. Zu beachten sind:
- Urheberrecht: Die Person, die ein Foto oder Video erstellt hat, entscheidet über die Nutzung.
- Recht am eigenen Bild: Sind Menschen zu erkennen, brauchen Sie deren Einwilligung.
- Umfang der Nutzung: Ein Repost im Feed ist etwas anderes als die Verwendung in einer Anzeige oder auf der Verpackung. Lassen Sie sich die konkrete Nutzung bestätigen.
In der Praxis bewährt sich eine kurze Anfrage per Kommentar oder Direktnachricht mit klarer Beschreibung der geplanten Nutzung und eine schriftliche Zustimmung, die Sie archivieren. Nennen Sie die Urheberin oder den Urheber im Beitrag. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; bei größeren Kampagnen lohnt eine juristische Prüfung.
Bezahlter UGC: UGC-Creator
Inzwischen gibt es Creator, die gegen Bezahlung Inhalte im Look von Nutzerbeiträgen produzieren, häufig für Anzeigen. Das kann sehr wirksam sein, ist aber kein echter Kundenbeitrag. Werden solche Videos auf dem Kanal der Creator veröffentlicht, gelten die Regeln zur Werbekennzeichnung. Wie Kooperationen mit Creatorn grundsätzlich ablaufen, zeigt der Beitrag zum Influencer Marketing.
UGC in der Community-Arbeit
UGC ist eng mit dem Community Management verbunden: Wer regelmäßig auf Beiträge der Community reagiert, bekommt mehr davon. Und auch kritische Beiträge sind User Generated Content. Sie verdienen eine ehrliche Antwort statt Schweigen.
Häufige Fragen
Darf ich Instagram-Beiträge von Kundinnen und Kunden einfach reposten?
Nein. Bilder und Videos sind urheberrechtlich geschützt, abgebildete Personen haben Rechte am eigenen Bild. Holen Sie vor jeder Nutzung eine Erlaubnis ein und dokumentieren Sie sie.
Was ist der Unterschied zwischen UGC und UGC-Creatorn?
Klassischer UGC entsteht freiwillig durch echte Kundschaft. UGC-Creator werden dagegen bezahlt, um Inhalte im Stil von Nutzerbeiträgen für eine Marke zu produzieren. Das ist Werbung und muss entsprechend behandelt werden.